Ökoheizstrom – CO2 neutral heizen

Unterbrechbare Verbrauchseinrichtung?

Heizstromkunden, welche geneigt sind zu einem anderen Anbieter zu wechseln, werden oft im Kleingedruckten auf die Bedingungen hingewiesen, dass der Wechsel nur dann möglich ist, wenn es sich um eine unterbrechbare Verbrauchseinrichtung handelt. Denn nur diese ordnet der Stromlieferant in den meisten Fällen als Heizstromabnehmer ein.

Aber, was ist eine unterbrechbare Verbrauchseinrichtung?

Viele Stromanbieter definieren eine solche Verbrauchseinrichtung wie folgt:

Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen sind ortsfeste niederspannungsseitig versorgte elektrische Geräte zum Zwecke der Raumbeheizung und Warmwasserbereitung, deren Energieaufnahme über geeignete Schaltvorrichtungen ausschließlich durch den Netzbetreiber  freigegeben oder unterbrochen werden kann.

Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne dieser Definition sind:
– Elektro-Speicherheizungen (Nachtspeicheröfen)
– Elektro-Speichergeräteheizungen
– Elektro-Fußbodenspeicherheizungen
– Elektro-Zentralspeicherheizungen
– Elektro-Wärmepumpen
– Gesteuerte Elektro-Direktheizungen
– Gesteuerte Elektro-Warmwasserspeicher

Auch als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung im Sinne gelten nach dem Energiewirtschaftsgesetz §14 auch Elektromobile.

Das bedeutet, dass der Stromversorger die Stromzufuhr zu gewissen Zeiten unterbrechen kann. Wann genau die Stromzufuhr unterbrochen wird, kann Ihnen der Stromanbieter sagen. Die Stadtwerke Bamberg zum Beispiel unterbrechen lt. einem Preisblatt den Strom für diese Art von Anlagen zwischen täglich von 10 bis 11 Uhr, 13 bis 14 Uhr und 18 bis 19 Uhr.

Der Hintergrund für diese Voraussetzung ist eine Art Deal zwischen dem Netzanbieter und dem Stromanbieter. Im EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) §14 steht:

Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben denjenigen Lieferanten und Letztverbrauchern im Bereich der Niederspannung, mit denen sie Netznutzungsverträge abgeschlossen haben, ein reduziertes Netzentgelt zu berechnen, wenn ihnen im Gegenzug die Steuerung von vollständig unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen, die über einen separaten Zählpunkt verfügen, zum Zweck der Netzentlastung gestattet wird.

auf Deutsch:

Netzanbieter müssen den Stromanbietern eine reduzierte Nutzungsgebühr berechnen, wenn der Netzanbieter dafür die technische Möglichkeit bekommt einen dafür vorgesehenen Hebel umzulegen, der es ermöglicht den Strom ab- und anzuschalten wann immer man es will, weil der Netzbetreiber dadurch die Steuerungsmöglichkeit bekommt in Spitzenzeiten (also wenn viel Strom benötigt wird) diese System abzuklemmen. Das hat den Vorteil, dass diese Systeme (z.B. Heizungen) das Netz nicht zusätzlich in den Zeiten belastet in denen man ohnehin zu tun hat, den benötigten Strom zu liefern.

Gerade Heizungen aber auch Elektroautos oder eBikes eignen sich hervorragend für diese Zwecke, da diese nicht rund um die Uhr laufen müssen.

Zwischenfazit:

Es ist in erster Linie eine Preisgeschichte. Für eine unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen gibt es günstigeren Strom, weil der Netzbetreiber einen Vorteil hat und diesen Vorteil an den Stromlieferanten weitergeben muss. Deswegen ist Heizstrom oft billiger zu haben als Haushaltsstrom. Wie groß der Vorteil ist entscheiden sogenannte Lastprofile. Das Lastprofil für unterbrechbare Abnahmestellen bringt durch die tageszeitabhängigen Lasten einen Vorteil.

Wollen Sie von diesem Vorteil als Verbraucher profitieren, setzt das jedoch auch voraus, dass Sie einen eigenen Zähler für Ihre Anlage besitzen müssen. Ohne separaten Zähler für Ihre Wärmepumpe oder Ihr sonstiges Heizgerät kann der Versorger Ihre Anlage nicht als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung melden und bekommt demnach auch nicht die vergünstigten Netzentgelte. Das zerschießt dann bei vielen Wärmepumpentarifen oder Nachtspeicherheizungstarifen die Kalkulation der Stromanbieter und er wird Ihnen den Vertrag dann nicht so anbieten können.

Trotz eigenem Zähler, keine unterbrechbare Verbrauchseinrichtung?

In einigen Fällen kommt es auch vor, dass ein separater Zähler z.B. für eine Wärmepumpe nicht als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung ordnungsgemäß im System eingetragen wurde. Im Klartext – es wurde versäumt den Haken im richtigen Kästen in der Software zu setzen… in einem solchen Fall müssen Sie den Netzbetreiber, der Ihnen den Zähler installiert hat, dazu auffordern, dies nach zu pflegen. Im Zweifel muss der Installateur des Netzbetreibers oder sein Subdienstleister nochmal vorbeikommen und die Situation vor Ort dokumentieren. Ohne einem Haken im System der Ihren Zähler als unterbrechbare Verbraucheinrichtung kennzeichnet, werden Sie es sehr schwer haben einen erfolgreichen Wechsel zu einem anderen Anbieter durchzubekommen.

Gedankenspielerei: Stellen Sie sich nur mal vor, es gäbe da einen kleinen Haken in einer Software, die dazu führt, dass Ihnen der Wechsel erschwert wird… immerhin geht es im eine nicht unbeachtliche Anzahl an Kilowattstunden, die der meist örtliche Anbieter bei einem Wechsel verliert…

Keine unterbrechbare Verbrauchseinrichtung, trotzdem wechseln?

Wenn Sie nur einen Zähler besitzen für Ihre Wärmepumpe oder elektrische Heizungsanlage sowie Ihren Haushaltsstrom und dennoch wechseln wollen, dann ist diese grundsätzlich möglich, nur eben zu anderen Konditionen – Sie würden dann den Haushaltsstromtarif bezahlen müssen. Dem Stromanbieter ist es dann auch recht egal, ob dahinter eine Heizung, ein Radio oder eine E-Gitarre hängt. Die Preisdifferenzen zwischen den Wärmepumpen bzw. Heizstromtarifen sind oft gar nicht mehr so groß wie man glaubt – wenn Sie durch die erhöhte Abnahmemenge an Strom – also Heizung+Haushalt ggf. einen attraktiveren Tarif – bekommen als wenn Sie  Heizstrom und Haushaltsstrom in getrennten Tarifen einkaufen – dann kann es sogar preislich von Vorteil sein, alles über einen Stromzähler laufen zu lassen!

Am Ende sollten Sie nur daran denken, wenn Sie wechseln, wechseln Sie in einen Ökostrom-Tarif, denn nur dann unterstützen Sie die Energiewende und fördern die Reduzierung von umweltbelastenden CO² Gasen.

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